Schüler wegen wiederholter Verstöße von der Schule verwiesen

Schulrechtsfall

Eine Schule in Nordrhein-Westfalen hat einen Schüler nach mehrfachen schweren Verstößen von der Schule verwiesen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente Maßnahmen sind, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Ablauf des Unterrichts zu gewährleisten.

(DAA). Es gibt rechtliche und pädagogische Grenzen, innerhalb derer Schulen bei schwerem Fehlverhalten handeln müssen. Dabei stärken Gerichte immer wieder die Position der Schulen, um notwendige Maßnahmen zum Schutz des Lehrbetriebs und der Rechte anderer Schülerinnen und Schüler durchzusetzen.

Dies zeigt auch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Juli 2024 (AZ: 19 B 470/24), das die Entlassung eines Schülers aufgrund wiederholten schweren Fehlverhaltens bestätigte.

Entlassung von der Schule als Disziplinarmaßnahme

Die Schule in Nordrhein-Westfalen hatte den betroffenen Schüler am 16. April 2024 aufgrund mehrfachen Fehlverhaltens entlassen. Ihm wurden unter anderem folgende Verfehlungen zur Last gelegt:

- Versenden eines pornographischen Bildes an Mitschülerinnen und Mitschüler

- Androhung von Prügel

- Mitführen und Rauchen illegaler Vapes in der Schule

- Animation jüngerer Schülerinnen und Schüler zum Konsum illegaler Vapes

- Angebot illegaler Feuerwerkskörper

- Entwendung einer Vape eines Schülers und Bedrohung dieses Schülers

- Kaufangebot von Apple-Pencils an Mitschüler

- unentschuldigtes Fehlen während einer Klassenarbeit

Die Entlassung wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg am 16. April 2024 um 9:21 Uhr bestätigt und erst danach durch die Schulleitung umgesetzt.

Schule handelte rechtmäßig

Die Schule entschied sich schließlich, den Jungen von der Schule zu verweisen. Gegen diese Entscheidung legte er Rechtsmittel ein. Das Gericht in Münster wies die Klage jedoch ab. Die Richterinnen und Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Verhalten des Schülers die Schulgemeinschaft gefährdet und den ordnungsgemäßen Unterricht erheblich gestört habe. Mildere Maßnahmen seien in diesem Fall nicht ausreichend gewesen.

Sicherheit an Schulen geht vor

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von Disziplin in Schulen. Es zeigt, dass Schulen berechtigt sind, Schülerinnen und Schüler zu verwiesen, wenn deren Verhalten die Sicherheit und das Wohlbefinden anderer Schüler gefährdet. Gleichzeitig betont das Urteil die Wichtigkeit einer fairen und transparenten Verfahrensweise bei disziplinarischen Maßnahmen.

Schwere und Wiederholungsgefahr

Das Gericht betonte auch, dass nicht nur die Schwere einzelner Taten, sondern auch die Häufigkeit und Wiederholung des Fehlverhaltens entscheidend seien. Trotz vorheriger Ordnungsmaßnahmen zeigte der Schüler keine Verhaltensänderung, was die Notwendigkeit der Entlassung unterstrich. Die Schule hatte alle milderen Maßnahmen ausgeschöpft, und die fehlende Kooperationsbereitschaft der Eltern verschärfte die Situation zusätzlich.

Quelle: www.anwaltauskunft.de

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