Schriftlicher Verweis für Schüler wegen unerlaubten Fotoaufnahmen rechtens?

Schulrechtsfall

Im digitalen Zeitalter, in dem Smartphones oder Tablets regelmäßig genutzt werden, sind rechtliche Fragen im Schulalltag keine Seltenheit mehr. Ein aktueller Fall aus Berlin thematisiert die Grenzen der Smartphone-Nutzung im schulischen Kontext in Bezug auf das Recht am eigenen Bild.

Der konkrete Fall

Ein Achtklässler hat während des Unterrichts seinen Klassenlehrer heimlich mit einem Tablet fotografiert. Er gab an, dies aus Langeweile getan zu haben. Die aufgenommenen Fotos wurden von ihm an eine dritte, unbekannte Person gesendet und fanden in der Folge schnelle Verbreitung bei den Schülerinnen und Schülern über diverse digitale Plattformen.

Aufgrund der Vorfälle berief die Schulleitung eine Klassenkonferenz ein. Dabei wurde einstimmig beschlossen, dem Schüler einen schriftlichen Verweis zu erteilen. Zudem wurde mehrheitlich entschieden, diesen Verweis im Jahreszeugnis zu vermerken. Der Schüler legte gegen den Verweis Widerspruch ein. Der Schritt blieb jedoch ohne Erfolg. Daraufhin reichte er eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein.

Die Entscheidung des Gerichts

Auch vor Gericht konnte sich der Junge nicht durchsetzen: Die Klage wurde abgewiesen, wie das Verwaltungsgericht Berlin am 21. Juli 2023 (AZ: VG 3 K 211/22) bestätigte. Ein schriftlicher Verweis sei nicht als Strafe, sondern als pädagogische Maßnahme zu verstehen. Diese diene vor allem der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schule und des geregelten Schulunterrichts, so das Gericht. Die Schule besitze einen pädagogischen Beurteilungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sei.

In diesem Fall wurde festgestellt, dass der Schüler durch das Anfertigen und Versenden der Fotos gegen die Hausordnung verstoßen und das Persönlichkeitsrecht des Lehrers verletzt habe. Der schriftliche Verweis wurde daher als angemessene und mildeste Maßnahme betrachtet.

Nach Auffassung der Deutschen Anwaltauskunft verdeutlicht dieser Fall die Bedeutung von klaren Regeln und der Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für die rechtlichen und ethischen Grenzen im Umgang mit digitalen Medien im schulischen Kontext.

Weiterführende Informationen unter: www.anwaltauskunft.de.

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