Masernimpfung: Nachweis vor Schulbesuch ist Pflicht

Schulrechtsfall

Wie weit geht der Schutz der öffentlichen Gesundheit und wo beginnt das Elternrecht? Ein brisantes Thema erreicht das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: die Masernimpfpflicht vor Schulbeginn. Eine Debatte, die Eltern, Bildungseinrichtungen und die Gesetzgebung gleichermaßen herausfordert. Bleiben Sie dran, um mehr über die Facetten dieses komplexen Falles zu erfahren.

(DAV). Masern sind eine hochansteckende Krankheit, im Extremfall können sie mit Entzündungen der Lunge oder der Hirnhaut einher gehen. Auch Todesfälle sind nicht ausgeschlossen. Um die Bevölkerung davor zu schützen, hat der Gesetzgeber die Masernimpfung eingeführt. Eltern müssen daher für den Schulbesuch ihrer Kinder einen Nachweis über eine Masernimpfung oder -immunität vorlegen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in mehreren Eilverfahren am 28. Februar 2024 (AZ: OVG 1 S 80/23 u.a.) entschieden, wie die Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.

Pflicht zur Masernimpfung?

Eine hohe Impfquote unter schulpflichtigen Kindern ist wichtig, um die Verbreitung von Masern effektiv einzudämmen. Die Anwendung von Zwangsgeldern oder Geldbußen wird als notwendiges Mittel angesehen, um dieses Ziel zu erreichen. Gegen die entsprechende Forderung der Gesundheitsämter, einen Nachweis über eine Masernimpfung oder -immunität vorzulegen, hatten sich die Eltern mehrerer schulpflichtiger Kinder gewehrt. Sie sahen in der Nachweispflicht einen Eingriff in ihr Elternrecht und stuften ihn als unverhältnismäßig ein.

Schulpflichtige Kinder müssen Nachweis vorlegen

Das Oberverwaltungsgericht für Berlin-Brandenburg hat aber nun entschieden, dass die Pflicht zur Vorlage eines Masernimmunitätsnachweises für schulpflichtige Kinder rechtmäßig ist. Die Richter argumentierten, dass die Nachweispflicht einen legitimen Zweck verfolge und verhältnismäßig sei.

In seiner Begründung verwies das Gericht auf das Infektionsschutzgesetz und die Notwendigkeit, die Bevölkerung vor hochansteckenden Krankheiten wie Masern zu schützen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Gesundheit der Allgemeinheit einen Eingriff in individuelle Rechte rechtfertigen kann, vor allem wenn es um den Schutz von Kindern und vulnerablen Gruppen geht.

Infektionsschutzgesetz und Zwangsgelder verfassungskonform

Nach Ansicht der Richter am Oberverwaltungsgericht ist die Nachweispflicht auch verfassungskonform. Diese Maßnahme schützt die öffentliche Gesundheit und greift dabei nicht unverhältnismäßig in die Rechte der Eltern ein. Das OVG berief sich dabei auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Darin war die Legitimität der Nachweispflicht bereits für noch nicht schulpflichtige Kinder festgestellt worden.

Mit diesen Entscheidungen wird die Rechtsgrundlage für Gesundheitsämter gestärkt, wenn solche Nachweise verlangt werden und bei Nichteinhaltung Zwangsgelder verhängt werden müssen. Diese Vorgehensweise basiert auf den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und zielt darauf ab, die Ausbreitung der hochansteckenden und potenziell gefährlichen Viruskrankheit Masern zu verhindern.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

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