Bußgeld wegen bewusstem Fernhalten vom Unterricht?
Müssen Eltern ein Bußgeld zahlen, wenn Sie Ihr Kind an einem Schultag bewusst nicht zur Schule schicken, zum Beispiel weil ein Schulausflug nicht der eigenen Weltanschauung entspricht? Dieser Frage ging das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein nach.
Der konkrete Fall
Der Lehrplan für siebte Klassen im Fach Erdkunde sieht unter anderem den Besuch eines islamischen Kulturzentrums vor. In diesem Rahmen plante der Lehrer eines Schülers einen Moschee-Besuch. Die Eltern des Schülers fanden den Ausflug, der für die fünfte und sechste Unterrichtsstunde angesetzt war, jedoch nicht mit ihrer Weltanschauung vereinbar und stimmten der Teilnahme deshalb nicht zu. Diese Begründung teilten sie auch der Schulleitung mit, die jedoch daran festhielt, dass eine Teilnahme verpflichtend sei. Denn schließlich erfülle der Ausflug einen bestimmten Sinn und Zweck. Trotzdem schickten die Eltern ihren Sohn am Tag des Ausflugs den ganzen Tag nicht zur Schule.
Die Entscheidung des Gerichts
Das sah das Amtsgericht Meldorf als Grund, Bußgelder in Höhe von jeweils 25 Euro gegen die Eltern zu verhängen, da sie den Schulbesuch vorsätzlich verhindert hätten. Gegen dieses Urteil legten die Betroffenen nun Beschwerde ein.
Das Oberlandesgericht verwarf die Beschwerde jedoch, denn die Eltern verhinderten nicht nur bewusst den Besuch des Schülers an der fünften und sechsten Unterrichtsstunde, sondern hielten ihn auch in den vorherigen vier Schulstunden von der Schule fern. Bereits diese Aktion rechtfertigt laut Gericht die Geldbußen.
Quelle: www.anwaltauskunft.de