Bei Freeware-Programmen oder Open-Source-Software ist das Anfertigen von Sicherungskopien in der Regel uneingeschränkt zulässig und daher unproblematisch, denn die Lizenzbedingungen lassen die Erstellung von beliebig vielen Programmkopien üblicherweise zu. Das selbe gilt, wenn in den Lizenzbedingungen eines kommerziellen Softwareproduktes die Erstellung einer Sicherungskopie ausdrücklich gestattet wird. Was aber gilt, wenn sich in den Lizenzbedingungen keine entsprechende Regelung findet oder sogar ausdrücklich die Erstellung einer Sicherungskopie untersagt wird?

Rechtliche Grundlagen

Nach (debug link record:lo_unit_subpage:tx_locore_domain_model_unitpopup:498619) darf demjenigen, der ein Computerprogramm - hierzu gehören auch Computerspiele - rechtmäßig nutzt (Lizenznehmer), die Erstellung einer Sicherungskopie vertraglich nicht untersagt werden. Entgegenstehende vertragliche Vereinbarungen sind nach (debug link record:lo_unit_subpage:tx_locore_domain_model_unitpopup:498627) nichtig. Voraussetzung ist allerdings stets, dass die Sicherungskopie für die Sicherung künftiger Benutzung des Computerprogramms auch erforderlich ist. Die Sicherungskopie darf somit ausschließlich dem Zweck dienen, ein Computerprogramm auch dann noch nutzen zu können, wenn das Original zerstört oder beschädigt ist und zum Beispiel für die Neuinstallation nach einem Programmabsturz benötigt wird.

Sicherungskopie eines optischen Datenträgers

Trotz dieser eigentlich klaren gesetzlichen Regelungen ist Folgendes zu beachten: Üblicherweise erhält der Nutzer ein Computerprogramm auf einem Datenträger, etwa einer CD-ROM oder DVD, und installiert dieses auf seinem Computersystem. Oder das Computerprogramm ist bereits auf seinem Computersystem vorinstalliert und die mitgelieferte CD-ROM oder DVD dient einer möglicherweise später einmal notwendig werdenden Neuinstallation. In beiden Fällen sieht eine verbreitete Meinung in der Urheberrechtsliteratur und auch das LG Bochum die CR-ROM oder DVD - beziehungsweise allgemein optische Datenträger - bereits als ausreichende Sicherungskopie an, sodass weitere Sicherungskopien (also etwa eine Kopie der Original-CD-ROM), zu Backup-Zwecken durch den Nutzer nicht erstellt werden dürfen. Einzelne Stimmen in der Literatur halten dagegen die Anfertigung einer Sicherungskopie von einem optischen Datenträger stets für zulässig, weil auch diese Datenträger durch Beschädigung et cetera unbrauchbar werden können und dann eine erneute Installation des Computerprogramms auf einem Rechner unmöglich ist.

Sicherungskopie eines magnetischen Datenträgers und von Online-Downloads

Erlaubt ist die Erstellung einer (zusätzlichen) Sicherungskopie durch den Nutzer grundsätzlich bei Computerprogrammen, die direkt online oder auf einem magnetischen Datenträger (zum Beispiel einer Diskette) erworben werden, weil insoweit unstreitig die erhebliche Gefahr eines Datenverlustes besteht. Der Nutzer darf daher beispielsweise ein auf die Festplatte seines Computers heruntergeladenes Computerprogramm zusätzlich auf einer CD-ROM sichern.

 

Allerdings ist in der urheberrechtlichen Literatur umstritten, ob in diesen Fällen die Erlaubnis für die Herstellung einer Sicherungskopie auch dann noch gilt, wenn der Hersteller oder Lieferant des Computerprogramms eine zeitlich unbefristete Ersatzbeschaffung für den Fall des Verlustes, der Beschädigung et cetera zusagt. Die Gegner einer solchen Einschränkung verweisen darauf, dass dem Nutzer der damit verbundene zeitliche und organisatorische Aufwand nicht zuzumuten ist.

Sicherungskopie eines kopiergeschützten Datenträgers

Die Umgehung von Kopierschutzmechanismen im Wege der Selbsthilfe, um eine notwendige Sicherungskopie herstellen zu können, ist nach überwiegender Meinung verboten. Insoweit hat der Nutzer aber einen Anspruch auf Lieferung einer Sicherungskopie. Dieser Anspruch besteht bei optischen Datenträgern, die sich schon im Besitz des Lizenznehmers befinden, allerdings dann nicht, wenn man mit der verbreiteten Rechtsmeinung diese bereits als Sicherungskopie ansieht (siehe oben).