Anspruch auf Ausgleich: Gibt es eine angemessene Vergütung für Mehrarbeitsstunden?

Schulrechtsfall

Wenn Lehrerinnen und Lehrer an einer Klassenfahrt teilnehmen, dann stellt dies einen überobligatorischen Dienst dar. Letztlich ist es ein "24-Stunden-Dienst". Ob sie dafür einen Ausgleichsanspruch haben, beziehungsweise Überstunden bezahlt bekommen, entschied das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg.

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