Überblick
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Arten von Nutzungsrechten - einfachen und ausschließlichen Nutzungsrechten. Während ein einfaches Nutzungsrecht lediglich ein positives Recht zur Nutzung für den Inhaber darstellt, gibt das ausschließliche Recht dem Inhaber gleichzeitig ein negatives Verbotsrecht, das heißt das Recht, Anderen die Nutzung des Werkes zu untersagen.
Nutzungsrechte können sowohl zeitlich, räumlich, als auch inhaltlich beschränkt werden; auch Beschränkungen hinsichtlich des Nutzungszwecks sind möglich. So kann etwa das Nutzungsrecht auf die Dauer der Schulzugehörigkeit oder auf die Verwendung in Printmedien beschränkt werden.