Einfache (Erwachsenen-)Pornographische Medien sind nicht generell verboten. Unzulässig ist in erster Linie nur das (debug link record:lo_unit:tx_locore_domain_model_unit:180299) (im weitesten Sinne) gegenüber Minderjährigen (§§ 184 StGB, 4 Abs. 2 Nr. 1 JMStV, 15 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 JuSchG). Allerdings ist nicht jede Sexualität beinhaltende Darstellung auch pornographisch. Bloße Erotikdarstellungen sind grundsätzlich zulässig. Ob bloße "Erotographie" oder schon strafbare Pornographie vorliegt, ist im Einzelfall nicht immer einfach zu bestimmen.