Sturz bei Ausflug ist Dienstunfall - Fall des Monats 08/2015
Stürzt ein Lehrer während eines Schulausflugs und verletzt sich dabei schwer, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall, auch wenn sich der Unfall nicht durch Einwirkung von außen ereignet. So urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 23 K 308/15).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatten sich die Lehrer einer Schule in einem Botel, einem Hotelschiff, einquartiert. Einem Lehrer wurde am Morgen schlecht und er ging deswegen an Deck, um frische Luft zu schnappen. Dort kippte er um und musste sich von seinen Kollegen wieder auf die Beine helfen lassen. Als er daraufhin unter Deck gehen wollte wurde ihm erneut schwindelig und er stürzte die enge Kajütentreppe hinunter. Dabei brach er sich zwei Halswirbel und ist seitdem querschnittsgelähmt.