Schneeballschlacht versichert? - Fall des Monats 12/2013
Wird ein Lehrer in einer Schneeballschlacht am Auge verletzt, so kann das einen versicherten Dienstunfall darstellen. Selbst dann, wenn die Schulordnung das Werfen von Schneebällen verbietet. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden (Az. 5 K 1220/11).
Ein Lehrer war auf dem Schulgelände auf dem Weg zur nächsten Stunde, als ihm Schüler seiner Klasse vor dem Gebäude auflauerten und ihn mit Schneebällen bewarfen. Er hielt seine Mappe schützend vor sein Gesicht, rannte auf die Schüler zu und rief ihnen zu, dass sie aufhören sollten. Schließlich sei es unfair, dass nur er beworfen werde. Daraufhin hat sich eine allgemeine Schneeballschlacht mit dem Lehrer entwickelt, in der jeder jeden bewarf. Dabei ging ein Schneeball direkt ins Auge des Pädagogen, der daraufhin einen Monat krankgeschrieben war.