Lehrerbewertung im Internet - Fall des Monats 08/2014
Wer Lehrer auf Bewertungsportalen im Internet bewertet, verletzt deren Persönlichkeitsrecht nicht. Das hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe entschieden und betonte, dass das Urteil aber nicht auf alle Bewertungsportale zu übertragen sei (Az. VI ZR 196/08).
Streitpunkt ist ein Online-Bewertungsportal, bei dem Schülerinnen und Schüler ihre Lehrkräfte mit Schulnoten bewerten können. Viele Lehrerinnen und Lehrer waren nicht damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten in Verbindung mit Bewertungen im Internet veröffentlicht wurden. Dagegen klagten einige Pädagogen, da die Verwendung der auf dem Bewertungsportal verwendeten personenbezogenen Daten nicht erlaubt sei. Die Lehrkräfte waren der Meinung, dass ihrerseits eine Einwilligung nötig sei, damit die Daten genutzt werden dürfen. Der Fall kam bis vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.