Kein Kopftuchverbot für Lehrerinnen - Fall des Monats 04/2015
Muslimischen Lehrerinnen pauschal zu verbieten, an öffentlichen Schulen ein Kopftuch zu tragen, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. So urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Eine Sozialpädagogin einer Schule und eine Lehrerin waren wegen ihres Kopftuches abgemahnt worden. Sie sollten das Kopftuch in Zukunft abnehmen, da offene Glaubensbekundungen der Neutralität der Schule widersprechen. Diese ist im Schulgesetz des Landes verankert. Die Sozialpädagogin erschien darauf mit einer Baskenmütze, die ihr Haar verdeckte, und einem Rollkragenpullover zur Arbeit. Die Lehrerin weigerte sich vollends, auf ihr Kopftuch zu verzichten, und erhielt daraufhin die Kündigung. Die beiden muslimische Pädagoginnen klagten gegen diese Maßnahmen.