Fall des Monats: Urheberrecht für Fortgeschrittene

Schulrechtsfall

Grundschullehrerin Frau Gutwill erstellt mit ihrer Klasse eine Homepage zum 100. Geburtstag von Astrid Lindgren, für die die Kinder Figuren aus deren Kinderbüchern zeichnen.

Grundschullehrerin Frau Gutwill nimmt den 100. Geburtstag von Astrid Lindgren zum Anlass, um sich intensiv mit ihrer Klasse dem Leben und Werk der Autorin zu widmen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Rahmen auch selbst Zeichnungen bekannter Romanfiguren von Astrid Lindgren - wie Pippi Langstrumpf, Karlsson vom Dach oder Michel aus Lönneberga - anfertigen, die anschließend auf einer Projekthomepage der Klasse veröffentlicht werden sollen. Am liebsten wäre Frau Gutwill dabei, wenn sich die Schülerinnen und Schüler an den Illustrationen auf den Bucheinbänden und in den Romanen von Astrid Lindgren, welche die Romanfiguren zeigen, orientieren könnten oder diese sogar abpausen dürften. Frau Gutwill ist sich allerdings nicht ganz sicher, ob dies ohne Zustimmung der Ersteller der Illustrationen, der Erben von Frau Lindgren und / oder des Verlags, welcher die Astrid Lindgren Bücher verlegt, überhaupt zulässig ist.

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