Fall des Monats: Rechte Links erlaubt?

Schulrechtsfall

Ein Artikel auf der Schulhomepage verlinkt auf die Unterseite einer Internetdomain mit rassistischen und volksverhetzenden Inhalten. Muss der Link entfernt werden oder ist er im Rahmen der Meinungs-, Wissenschafts- oder Pressefreiheit geschützt?

Das Felix-Klein-Gymnasium in Erlangen betreibt seit einigen Jahren eine gut besuchte Schulhomepage. Im virtuellen Klassenzimmer dieser Internetseite können Schülerinnen und Schüler Informationen und Artikel hochladen und im Netz veröffentlichen. Mit der Aufsicht der Internetseiten hat die Schulleitung den Vertrauenslehrer Herrn Erben beauftragt. Der Schüler Anton bemerkt, dass ein Artikel auf der Schulhomepage, der die Geschichte des Dritten Reichs behandelt, zu der Unterseite einer Internetdomain in den USA mit rassistischen und volksverhetzenden Inhalten verlinkt. Anton ist der Meinung, dass das Verlinken derartiger Inhalte verboten ist und wendet sich an Herrn Erben. Der Vertrauenslehrer möchte nun wissen, ob der Link entfernt werden muss oder im Rahmen der Meinungs- beziehungsweise Pressefreiheit geschützt ist.

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Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit der Kanzlei just law.

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