Fall des Monats: Abgemahnt und abgestraft

Schulrechtsfall

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Schülerinnen und Schüler, die illegal Musikdateien heruntergeladen haben und daraufhin von einer Rechtsanwaltskanzlei abgemahnt, auf Unterlassung verklagt oder sogar mit einer Vertragsstrafe bedroht werden?

In der Klasse 11b der Carl-Zeiss-Realschule in Gotha wurden mehrere Schülerinnen und Schüler, die in peer-to-peer Netzwerken Musik-Dateien runtergeladen hatten, wegen des Anbietens urheberrechtlich geschützter Werke durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg abgemahnt. Für den Fall, dass der Abmahnung nicht Folge geleistet wird, droht der Rechtsanwalt mit der Beantragung einer Einstweiligen Verfügung. Vertrauensvoll wenden sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler an ihren Rechtskundelehrer Ferdinand Peters, der sich bei seiner Studienfreundin Dr. jur. Sabine Schmidt informiert, was unter einer Abmahnung und einer Einstweiligen Verfügung zu verstehen ist, und welche Handlungsmöglichkeiten es für die Betroffenen gibt.

ANZEIGE

In Kooperation mit

just law Rechtsanwälte

Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit der Kanzlei just law.

Premium-Banner