E-Zigarette an Schulen - Fall des Monats 10/2014
Auch E-Zigaretten fallen unter das Rauchverbot des hessischen Schulgesetzes, urteilte das Verwaltungsgericht Gießen und gab damit einem Schulleiter Recht (Az. 5 K 455/12.GI).
Sie dampft schließlich und raucht nicht. Daher sei die E-Zigarette nicht vom Gesetz erfasst, wenn lediglich eine Flüssigkeit verdampft. Im geschlossenen Lehrerzimmer sei er auch kein schlechtes Vorbild für die Schülerinnen und Schüler. Das meint zumindest ein Marburger Lehrer und klagte gegen seinen Schulleiter. Dieser hatte E-Zigaretten auf dem Schulgelände ganz verboten.