Das Handy beschlagnahmen? - Fall des Monats 12/2014
Darf eine Lehrkraft Schülerinnen und Schülern, die ihr Handy unerlaubt in den Unterricht mitbringen oder es in der Schule trotz Verbotes benutzen, das Gerät wegnehmen?
Im Schulalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen Schülerinnen oder Schüler das Handy unerlaubt benutzen und der Lehrer oder die Lehrerin dieses als sanktionierende Maßnahme einzieht. Meist wird dem oder der Lernenden dann mitgeteilt, dass das Gerät am Ende des Schultages abgeholt werden kann. Vereinzelt bestimmen die Lehrkräfte aber auch, dass das Gerät nur an die Eltern herausgegeben wird. Doch wie sieht die gesetzliche Grundlage in solchen Fällen aus?