Urheberrechtsverletzung - Fall des Monats 02/2016

Schulrechtsfall

Verstößt eine Schule auf ihrem Internetauftritt mit einem Bild gegen das Urheberrecht, so haftet das jeweilige Bundesland für den Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers - und nicht der Lehrer selbst, der die Internetseite erstellt hat. Das beschloss das Oberlandesgericht Celle (Az. 13 U 95/15).

Ein Gymnasium wollte auf seinem Internetauftritt für einen Sprachkurs werben. Dafür erstellte ein Lehrer wie aufgetragen eine entsprechend gestaltete Webseite. Allerdings verwendete er dabei ein Foto, ohne die erforderlichen Rechte einzuholen. Dem Fotografen fiel der Urheberrechtsverstoß auf, und er verlangte Schadensersatz vom zuständigen Bundesland. Der Dienstherr fühlte sich aber gar nicht zuständig und sah vielmehr den Lehrer selbst in der Verantwortung.

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