Schulbücher sind Mehrbedarfsleistung - Fall des Monats 02/2018
Schulrechtsfall
Die Kosten für Schulbücher sind eine Mehrbedarfsleistung, die das Jobcenter übernehmen muss. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Für Taschenrechner gilt dies allerdings nicht (Az. L 11 AS 349/17).