Neunmalige Befristung von Arbeitsverträgen ist unzulässig - Fall des Monats 01/2018
Schulrechtsfall
Befristete Arbeitsverträge sind für Lehrkräfte in Deutschland keine Seltenheit mehr. Häufen sich Befristungen allerdings zu oft hintereinander, kann dies ein Hinweis auf Missbrauch der Befristungsregelungen sein. Das entschied das Arbeitsgericht Bamberg und gab damit der Lehrkraft recht (Az. 2 Ca 627/15).