Mobber muss Hochbegabtenklasse verlassen - Fall des Monats 09/2017

Schulrechtsfall

Mobbt ein Schüler in einer Klasse für Hochbegabte einen Mitschüler, so ist es rechtmäßig, ihn in eine normale Klasse zu versetzen. Der Verlust der Förderung für Hochbegabte ist verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Ansbach (Az. AN 2 K 17.00250).

Die Mobbingvorfälle ereigneten sich, als beide Schüler Klassenkameraden in einer Klasse für Hochbegabte waren. Der Schüler äußerte sich in Klassen-Chats abfällig gegenüber dem Betroffenen und ließ ihn seine Abneigung auch im Schulalltag spüren. Zwar war er nicht der einzige, der sich am Mobbing gegen den Mitschüler beteiligte, doch spielte er dabei eine tragende Rolle. Als das Mobbing publik wurde, zog die Schulleitung die Konsequenzen und versetzte den Mobber in eine andere Klasse, die nicht für Hochbegabte vorgesehen war. Dadurch wurde ihm die intensivere Förderung seiner Begabung versagt. Dagegen ging der Störenfried zunächst bei der Schulleitung per Eilantrag vor, um wenigstens bis zum Abschluss des Verfahrens gegen ihn in der Klasse zu verbleiben. Doch das hatte keinen Erfolg.

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