Kind hat kein Recht auf Grundschule nach Wahl - Fall des Monats 10/2017
Ein angehendes Grundschulkind hat keinen Anspruch darauf, in eine Grundschule eines anderen Schulbezirks eingeschult zu werden, nur weil es dort bereits Freunde hat. Das beschloss das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Az. 6 L 4416/17.WI).
Der konkrete Fall: Da ein angehender Schüler bereits in einem Kindergarten und im Fußballverein außerhalb seines Schulbezirks Freunde gefunden hatte, wollte er auch in dieselbe Grundschule wie seine Freunde. Außerdem waren die Eltern der Meinung, dass die besagte Grundschule für ihren Sohn die bessere Alternative wäre, da ihr Sohn aus logopädischen Gründen auf kleinere Klassengrößen angewiesen sei und die der Schule in seinem Schulbezirk zu groß seien.