Keine Mehrarbeit für Lehrer - Fall des Monats 07/2015
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Mehrarbeit für Gymnasiallehrer in Niedersachsen gekippt. Die Regelung verstoße laut Gericht gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherren. Denn das Kultusministerium habe die Arbeitsbelastung der Gymnasiallehrer nicht konkret ermittelt.
Von zuvor 23,5 Wochenstunden hatte das niedersächsische Kultusministerium 2014 die Arbeitszeit der Gymnasiallehrer um eine Stunde erhöht. Ein Urteil mit Signalwirkung für andere Bundesländer. Die erhöhte Arbeitszeit hatte zu einem Klassenfahrten-Boykott der Lehrkräfte geführt. Drei Viertel aller Gymnasien in Niedersachsen hatten daraufhin ihr Angebot einschränken müssen.
Entscheidung im Fall des Monats Juli 2015
Sieben Lehrkräfte und zwei Schulleiter hatten gegen die Mehrarbeit geklagt und schließlich vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg Recht bekommen. Die Regelung verstoße laut Gericht gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherren. Denn das Kultusministerium habe die Arbeitsbelastung der Gymnasiallehrer nicht konkret ermittelt.
"Somit erfolgte die Erhöhung der Wochenstunden willkürlich", erklärt Rechtsanwalt Karl Heinz Lehmann von der Deutschen Anwaltshotline. Das hätte in einem transparenten Verfahren geklärt werden müssen. Das Ministerium hatte argumentiert, die außerunterrichtlichen Verpflichtungen seien zurückgegangen und damit wäre die Mehrarbeit gerechtfertigt.
Die Arbeitszeiterhöhung sei außerdem nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: Sie verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Mehrarbeit nur für Gymnasiallehrer galt. Gesamtschullehrer oder Lehrer anderer Schulformen blieben außen vor. Diesen Umstand habe die Landesregierung nicht ausreichend begründen können, meint das Gericht. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.
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