Kein Versicherungsschutz bei Veranstaltung eines Fördervereins - Fall des Monats 04/2017

Schulrechtsfall

Nimmt eine Lehrkraft an einem Volleyballturnier teil, das vom Förderverein der Schule organisiert wird, und verletzt sich dabei, fällt das nicht in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. So entschied das Sozialgericht Dresden (Az. S 39 U 89/15).

Bereits 2014 nahm die damals 49-jährige Gymnasiallehrerin an einem Samstag an einem Volleyballturnier für ehemalige Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien teil. Die Veranstaltung wurde vom Förderverein der Schule organisiert, der es sich zum Ziel gemacht hat, die Verbundenheit der Ehemaligen mit der Schule aufrechtzuerhalten. Eine der neun teilnehmenden Mannschaften bestand aus Lehrkräften, die am Gymnasium beschäftigt sind. Während des Turniers stürzte die Lehrerin allerdings auf ihr rechtes Knie und verletzte sich dabei. Sie war daraufhin für über zwei Monate krankgeschrieben. Die Unfallkasse Sachsen lehnte den Versicherungsschutz während der Veranstaltung allerdings ab. Das wollte die Pädagogin nicht hinnehmen und der Fall ging vor Gericht. 

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