Fridays for Future: Dürfen Lernende während des Unterrichts demonstrieren?
Mit den "Fridays for Future"-Demonstrationen wollen in Deutschland immer mehr Schülerinnen und Schüler auf die Probleme der Klimapolitik aufmerksam machen. Freitags versammeln sie sich dazu bundesweit während der Schulzeit und demonstrieren für den Klimaschutz. Ist das aber überhaupt erlaubt? Dürfen Lehrkräfte die Teilnahme der Lernenden an Streiks oder Demonstrationen grundsätzlich verbieten?
Streiks versus Demonstrationen
Zunächst einmal ist wichtig, dass es einen Unterschied zwischen wirklichen Streiks und Demonstrationen gibt. Die Teilnahme an Streiks ist zum Beispiel nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in NRW für Schülerinnen und Schüler nicht erlaubt. Auch dann nicht, wenn die Eltern ihn organisieren. Bei Demonstrationen sieht das jedoch etwas anders aus. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist schließlich im Grundgesetz verankert – und das gilt auch für Schülerinnen und Schüler.
Die Entscheidung des Gerichts
Pauschal lässt sich aber leider nicht beantwortet, ob Schülerinnen und Schüler ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit während des Unterrichts wahrnehmen dürfen. Denn das angesprochene Grundrecht der Schülerinnen und Schüler aus Art. 8 des Grundgesetzes (GG) kollidiert hier mit der Pflicht zum Schulbesuch nach Art. 7 GG. Welcher dieser Paragraphen nun "gewinnt", ist aber nicht abschließend geklärt. Bekannt dazu ist eine Entscheidung des Landgerichts Hannover, das einem Schüler die Teilnahme an einer Demonstration gegen den Golfkrieg gestattete (Az. 6B 823/91).
Rein rechtlich sind für eine Demonstration während der Schulzeit Unterrichtsbefreiungen notwendig. Diese müssen von den Eltern oder den betreffenden volljährigen Schülerinnen und Schülern so früh wie möglich bei der Schulleitung beantragt werden. Nur so kann eine rechtzeitige Entscheidung gewährleistet werden. Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in NRW von 2015 nennt zwar mehrere mögliche Gründe für eine Befreiung, jedoch entscheidet am Ende jeweils die Schulleitung.
Ignorieren Schülerinnen und Schüler das und bleiben einfach so dem Unterricht fern, kann das als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden. Dieser Fehltag kann sich dann gut und gerne im Zeugnis wiederfinden und eine Prüfung, die zu dieser Zeit abgehalten wird, gilt dann als nicht bestanden.
Übrigens: Schwindeln volljährige Schülerinnen und Schüler oder Eltern bei dem Grund für eine Unterrichtsbefreiung, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die zum Beispiel mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Am Ende des Tages obliegt die Entscheidung, ob die Schülerinnen und Schüler an den sogenannten "Fridays for Future" teilnehmen dürfen, also der Schulleitung. Diese darf im Einzelfall so oder so entscheiden. Häufig ist aber die Teilnahme an Demonstrationen für den Klimaschutz mit den Werten einer Schule gut vereinbar.
Informationen: www.anwaltauskunft.de