Den Schulhund von der Steuer absetzen? - Fall des Monats 05/2018
Schulrechtsfall
In ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung machte eine Lehrerin aus Rheinland-Pfalz die Kosten für ihren Hund zu 50 Prozent steuerlich geltend. Diese beliefen sich auf über 250 Euro, zu denen noch einmal pauschal 600 Euro für das Futter des Tieres hinzukamen. Wie entschied das Gericht?