Corona-Pandemie: Impf-Angebote an Schulen erlaubt?

Schulrechtsfall

Die Debatte, ob Schülerinnen und Schüler an Schulen geimpft werden dürfen oder sollen, nimmt weiter Fahrt auf. Den einen ist der "Impfdruck" zu stark, den anderen geht es um die sichere Durchführung des Unterrichts. Viele Fragen bleiben weiterhin offen.

Der konkrete Fall

In Schleswig-Holstein beantragte die Mutter eines betroffenen Kindes, die Impf-Angebote dauerhaft zu unterlassen.

Die Entscheidung des Gerichts

In dem Bundesland ist die Rechtslage bezüglich der Impfung von Schülerinnen und Schülern nun geklärt. Ebenda dürfen sie an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen des Landes geimpft werden. Der von der Mutter gestellte Antrag dagegen wurde abgelehnt. Das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) anwaltauskunft.de informiert über die Entscheidung des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 04. August 2021 und nennt die Gründe (AZ: 1 B 104/21).

Pandemie: Impf-Angebot für Schülerinnen und Schüler

Der klagenden Mutter fehlte es bereits an der erforderlichen Klagebefugnis. Das Gericht sah ihr Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz nicht betroffen.

Die Gründe des Gerichts für die Ablehnung des Antrags:

1. Bei dem Impf-Angebot in der Schule handelte es sich um ein freiwilliges Angebot, das niemand annehmen muss.

2. Eine Erklärung der Eltern oder Beschulten, die das Angebot nicht annehmen möchten, wurde nicht verlangt.

3. Es gab keinen unmittelbaren Druck durch die Schulverwaltung auf die Betroffenen.

Schließlich hielt es das Gericht zwar nicht für ausgeschlossen, dass andere Schülerinnen und Schüler am Tag der Impfung in der Schule erfahren, wer sich nicht impfen lässt. Aus der Nicht-Teilnahme an der Impfung konnte jedoch nich auf eine bestimmte, möglicherweise weltanschaulich geprägte innere Einstellung zu den Impfungen geschlossen werden, so das Gericht. Vielmehr könne die Nicht-Teilnahme eine Vielzahl von Gründen haben.

Imfpungen an Schulen erlaubt

Fragen der Einwillgung durch Eltern, beziehungsweise der Einsichtsfähigkeit der betroffenen Schülerinnen und Schüler waren nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens. Letztendlich verneinte das Gericht auch eine Verletzung der Mutter in ihren Rechten durch die Nutzung der Räumlichkeiten der Schule.

In Kooperation mit

Deutsche Anwaltauskunft

Der "Fall des Monats" wird angeboten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Anwaltauskunft, dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV).