Anspruch auf Elternteilzeit im laufenden Schuljahr - Fall des Monats 11/2017
Schulrechtsfall
Lehrkräfte, die ein Kind unter 18 Jahren zu betreuen haben, haben einen Anspruch auf Elternteilzeit, wenn keine zwingenden dienstlichen Belange dem entgegenstehen. Dies gelte auch während des laufenden Schuljahres und unter Einschluss der Sommerferien, urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.