16,50 Euro für Übernachtungen auf Klassenfahrt zu wenig - Fall des Monats 07/2017

Schulrechtsfall

Laut dem niedersächsischen Schulfahrtenerlass von 2006 können pro Übernachtung pauschal nur 16,50 Euro erstattet werden. Dieser Beitrag ist für das Jahr 2013 jedoch nicht mehr angemessen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen.

Geklagt hatte eine verbeamtete Lehrerin aus Niedersachsen. Sie hatte mit ihrer 9. Klasse 2013 eine mehrtägige Reise nach Hamburg angetreten. Das Hotel stellte der Lehrerin für jede Nacht Kosten in Höhe von 36,50 Euro in Rechnung. Der niedersächsische Schulfahrtenerlass von 2006 besagt allerdings, dass pauschal pro Übernachtung nur 16,50 Euro erstattet werden könnten. Die Pädagogin blieb also auf dem Differenzbetrag von 20 Euro sitzen. Damit war sie nicht zufrieden und ging dagegen vor Gericht – zunächst auch ohne Erfolg.

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