Keine Mehrarbeit für Lehrer - Fall des Monats 07/2015

Schulrechtsfall

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Mehrarbeit für Gymnasiallehrer in Niedersachsen gekippt. Die Regelung verstoße laut Gericht gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherren. Denn das Kultusministerium habe die Arbeitsbelastung der Gymnasiallehrer nicht konkret ermittelt.

Von zuvor 23,5 Wochenstunden hatte das niedersächsische Kultusministerium 2014 die Arbeitszeit der Gymnasiallehrer um eine Stunde erhöht. Ein Urteil mit Signalwirkung für andere Bundesländer. Die erhöhte Arbeitszeit hatte zu einem Klassenfahrten-Boykott der Lehrkräfte geführt. Drei Viertel aller Gymnasien in Niedersachsen hatten daraufhin ihr Angebot einschränken müssen.

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