Für Anbieter von sogenannten Informations- und Kommunikationsdiensten, zu denen auch die Betreiber von Internetdiensten, wie einer Schul- oder Schülerhomapage gehören, hat der Gesetzgeber besondere Bestimmungen geschaffen, die ihre Verantwortlichkeit näher regeln. Aufgrund einer Zweiteilung der Gesetzgebungskompetenzen in diesem Bereich gibt es zum einen ein Bundesgesetz für sogenannte Teledienste (Teledienstegesetz, TDG). Zum anderen haben die Bundesländer für sogenannte Mediendienste den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) verabschiedet. Die Frage, ob bei einem Online-Angebot ein "Teledienst" oder ein "Mediendienst" anzunehmen ist, spielt unter Verantwortlichkeitsgesichtspunkten im Regelfall keine Rolle. Die Bestimmungen zur Haftung in §§ 8 bis 11 TDG und §§ 6 bis 9 MDStV entsprechen sich nämlich inhaltlich.
Die genannten Regelungen differenzieren den Haftungsmaßstab von Online-Anbietern nach deren Beziehung zu den angebotenen Inhalten sowie dem Umfang ihrer Tätigkeit im Bezug auf die Inhalte. Für bereitgehaltene eigene oder zu eigen gemachte Informationen, die gegen eine Rechtsnorm verstoßen, ist der Anbieter danach uneingeschränkt verantwortlich (§§ 8 TDG / 6 MDStV). Demgegenüber soll für fremde Informationen, die für einen Nutzer gespeichert werden, nur dann eine Verantwortlichkeit des Anbieters bestehen, wenn ihm die (normverstoßenden) Inhalte oder sie betreffende bestimmte Umstände bekannt sind (§§ 11 S. 1 Nr. 1 TDG / 9 S. 1 Nr. 1 MDStV). Entfernt er gespeicherte unzulässige fremde Inhalte nicht unverzüglich, nach dem er von ihnen Kenntnis erlangt hat, haftet er (§§ 11 S. 1 Nr. 2 TDG / 9 S. 1 Nr. 2 MDStV). Sogenannte Access-Provider, die fremde Informationen lediglich in einem Kommunikationsnetz übermitteln, unterliegen schließlich einem sehr milden Haftungsmaßstab und sind nur in bestimmten Ausnahmefällen für durchgeleitete normverstoßende Inhalte verantwortlich. Eine Sonderregelung besteht für Anbieter von Cache-Systemen, bei denen für einen begrenzten Zeitraum fremde Inhalte zwischengespeichert werden.
In den folgenden Informationen wird daher unterschieden nach der
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