Überblick
Das Strafgesetzbuch (StGB) untersagt es in § 189 Strafgesetzbuch (StGB), das Andenken Verstorbener zu verunglimpfen. Die Vorschrift schützt das Pietätsempfinden der Angehörigen sowie das Persönlichkeitsrecht über den Tod hinaus und betrifft auch Äußerungen im Internet. Die Verunglimpfung kann durch eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung erfolgen, wenn es sich zudem um eine besonders schwere Ehrenkränkung handelt.