Überblick

Im Internet finden sich immer wieder Schriften extremistischer Personen und Gruppen, die den Zweck verfolgen, Werbung für die Ziele radikaler Vereinigungen zu machen.

 

Allerdings fallen nicht alle derartigen Schriften unter den Straftatbestand des § 86 StGB, sondern nur solche, deren Inhalt sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet (so genannte Propagandamittel).

 

Zudem muss es sich insbesondere um Propagandamittel einer verfassungswidrigen Partei bzw. deren Ersatzorganisation, einer verbotenen Vereinigung bzw. deren Ersatzorganisation oder zur Unterstützung der Bestrebungen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen handeln.

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Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber, dass eine Strafbarkeit nicht in Betracht kommt, wenn die Propagandamittel der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.

Fall 1 - "Mein Kampf"

Auf den Seiten eines Internet-Auktionshauses wird eine unveränderte Originalausgabe Hitlers "Mein Kampf" aus dem Jahre 1935 zum Kauf angeboten.

Kurzlösung

Keine Strafbarkeit nach § 86 StGB, da es sich um eine vorkonstitutionelle Schrift und damit nicht um ein Propagandamittel im Sinnes dieser Vorschrift handelt.

Fall 2 - Anmerkungen zu "Mein Kampf"

Die Schülerin S gibt auf ihrer Homepage den vollständigen Text von Hitlers "Mein Kampf" wieder und versieht diesen mit Anmerkungen, warum Hitlers Ansichten auch heute weiter zu verfolgen sind.

Kurzlösung

In diesem Fall greift § 86 StGB ein, da aufgrund der Kommentierung dem Text eine Zielrichtung gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gegeben wird.

Fall 3 - Wehrmacht

Der Schüler S beschäftigt sich auf seiner Homepage mit der deutschen Wehrmacht und setzt sich unkritisch mit deren Taten in Osteuropa auseinander.

Kurzlösung

Kein Fall des § 86 StGB, da die deutsche Wehrmacht keine ehemalige nationalsozialistische Organisation darstellt.
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