Überblick
Bei der Verbreitung von Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen, bei der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verfassungswidriger Organisationen und auch im Falle der Volksverhetzung entfällt die Strafbarkeit des Täters, wenn die (debug link record:lo_unit:tx_locore_domain_model_unit:180298) der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.