Überblick

Was ist eine Marke?

Unter einer Marke versteht man Zeichen, wie zum Beispiel Worte, Abbildungen und ähnliches, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von dem anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie dienen dem Schutz der Zeichen vor der Verwendung durch Dritte.

 

Um den Status einer Marke zu erlangen, bedarf es - neben der Unterscheidungskraft der Zeichen in der Regel der Eintragung in das Markenregister. Im Rahmen dieses Registrierungsverfahrens kann der Antragsteller sowohl auf den regionalen, als auch auf den inhaltlichen Umfang des markenrechtlichen Schutzes Einfluss nehmen. Die Eintragung erfolgt nämlich nur für die Länder und die Bereiche, für die der Schutz beantragt wird. Beantragt der Antragsteller beispielsweise den Schutz der Marke "Tchibo" für die Länder Deutschland und Belgien sowie den Bereich Lebensmittel, kann ein Unternehmen im Bereich Softwareentwicklung in Deutschland den Begriff ohne weiteres nutzen. Gleiches gilt für einen Lebensmittelhersteller in den Niederlanden.

Marken und Domains

Die Rolle von Marken bei Domainstreitigkeiten

Marken und Domains haben viele Gemeinsamkeiten. Dies betrifft nicht nur den Einfluss von Gerichtsentscheidungen, der in beiden Bereichen von großer Bedeutung ist. Vielmehr sind in beiden Bereichen durch die Geltung des Vergabeprinzips "first come, first served" und die - beim einen rechtlich, beim anderen technisch bedingte - Exklusivität, Konflikte vorprogrammiert.

Im Rahmen von Domainstreitigkeiten spielen Marken im Hinblick auf zwei unterschiedliche Aspekte eine Rolle:

Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten

In der Regel gehen die Gerichte jedoch nach folgendem Schema vor:

  • Grundfrage: "Wer hat die besseren Rechte?"
  • Grundsatz: Priorität. Maßgeblich ist grundsätzliche Namenswahl, nicht die Priorität der Verwendung als Domainname.
  • Bei Gleichnamigkeit ist umfassende Abwägung erforderlich, die zu einer Durchbrechung des Prioritätsgrundsatzes führen kann: - Name frei wählbar (Firmen- oder Familienname)? - Überragende Verkehrsgeltung des Namensträgers (z.B. shell.de)? - Interessenlage: private oder geschäftliche Nutzung?
  • Gegebenenfalls muss eine Verwechslungsgefahr durch unterscheidungskräftigen Zusatz wie beispielsweise Schule oder Privatschule (zum Beispiel www.krupp-schule.de) ausgeräumt werden.