Kurzantwort
Soweit die von Ihnen geschaffenen Inhalte die Voraussetzungen eines Werkes im Sinne des Urheberrechtsgesetzes erfüllen, sind sie ohne zusätzliche Kennzeichnung urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtsvermerke sind aber sinnvoll, um andere vom Missbrauch abzuhalten oder das Einholen von Nutzungsrechten zu erleichtern.
Ausführliche Antwort
Entstehung des Urheberrechtsschutzes
Der urheberrechtliche Schutz von Werken nach deutschem Recht ist nicht von einer Anmeldung, Eintragung oder Kennzeichnung abhängig. Der urheberrechtliche Schutz entsteht vielmehr bereits mit der Schöpfung des Werkes.
Soweit also ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes vorliegt, stehen dem Urheber automatisch, d.h. ohne Eintragung oder Kennzeichnung des Werkes die Rechte nach diesem Gesetz zu.
Urheberrechtsvermerke
Nach dem Urhebergesetz kann der Urheber zwar verlangen, dass sein Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen wird. Er kann dabei auch bestimmen, welche Bezeichnung zu verwenden ist. Urheberrechtsvermerken kommt nach deutschem Recht aber keine schutzbegründende Wirkung zu.
Sie sind dennoch durchaus sinnvoll: Ein entsprechender Urheberrechtsvermerk schreckt nicht nur andere Nutzer vom ungefragten Übernehmen selbst erstellter Inhalte ab, sondern ermöglichst es ehrlichen Nutzern auch, wegen einer Verwendung der Inhalte beim jeweiligen Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen.
Urheberrechtsvermerke können schließlich auch im Hinblick auf die Beweisbarkeit der Urheberschaft von Bedeutung sein. So wird nach § 10 UrhG bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber angesehen, wer auf Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes als Urheber bezeichnet ist. Diese Vermutung der Urheberschaft setzt allerdings eine körperliche Festlegung des Werkes voraus. Für den Bereich des Internets bedeutet dies, dass die Vermutungswirkung nur für solche Werke greift, die einer körperlichen Festlegung zugänglich sind - etwa durch Ausdrucken oder Downloaden des Werkes.
Copyright-Vermerke
Copyright-Zeichen ©
Das häufig vorzufindende Copyright-Zeichen © entstammt dem anglo-amerikanischen Recht. Es kennzeichnet den jeweiligen Rechteinhaber, der vom Urheber des Werkes, d.h. dessen Schöpfer, durchaus verschieden sein kann.Internationales Urheberrecht
Anders als im deutschen Urheberrecht war und ist der Schutz von Werken in manchen Ländern von einer Kennzeichnung, Eintragung oder Registrierung des Werkes abhängig. Nach dem Welturheberabkommen (WUA) müssen die Mitgliedsstaaten allerdings Ausländern den gleichen Schutz wie Inländern auch ohne dies Voraussetzungen zukommen lassen, wenn diese das jeweilige Werk ab dem Zeitpunkt der Erstveröffentlichung mit einem Copyrightvermerk nach dem WUA (vgl. dazu den Tipp unten) versehen haben.
Für die Verbandsstaaten der sog. "Revidierten Berner Übereinkunft" (RBÜ), die Vorrang vor dem WUA hat, hat dies insoweit an Bedeutung verloren, als diese Ausländern formfreien Urheberrechtsschutz gewähren müssen. Der Schutz kann demnach auch nicht mehr von einem Copyrightvermerk abhängig gemacht werden. Auch hier kann jedoch ein Copyrightvermerk z.B. aus prozessualen Gründen sinnvoll sein: So kann etwa in den USA ein Rechteverletzer im Prozess nicht mit dem Einwand kommen, er habe das Copyright "schuldlos verletzt", wenn ein Copyrightvermerk an dem Werk angebracht war.
Tipp
Wenn Sie zur Urheberkennzeichnung das Copyright-Zeichen © verwenden, sollten Sie auch die zum Schutz nach dem Welturheberabkommen (WUA) erforderlichen Zusätze anbringen:
© Jahr der Erstveröffentlichung des Werkes, Vor- und Nachname des Copyrightinhabers.
- © 2002, Hans Meier. Wenn der Vermerk für mehrere Werke mit unterschiedlichen Erstveröffentlichungsjahren nur einmal auf der Website angebracht wird, sieht er folgendermaßen aus:
- © 1999-2002, Hans Meier.