Überblick
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) erlaubt ohne jede Beschränkung die Verwendung von Inhalten, wenn es sich um amtliche Werke handelt oder die Schutzfrist für das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte abgelaufen ist. Zwar sind die entsprechenden Regelungen des UrhG nicht speziell auf den schulischen Bereich zugeschnitten. Gleichwohl werden sie im Folgenden näher erörtert, denn sie haben auch im Schulalltag Bedeutung, da sie beispielsweise ermöglichen, dass amtliche Texte oder hinreichend alte Texte oder Kunstwerke auf der Schulhomepage veröffentlicht werden können.