Anspruch auf Ausgleich: Gibt es eine Vergütung für Mehrarbeitsstunden?
Wenn Lehrerinnen und Lehrer an einer Klassenfahrt teilnehmen, dann stellt dies einen überobligatorischen Dienst dar. Letztlich ist es ein "24-Stunden-Dienst". Ob sie dafür einen Ausgleichsanspruch haben, beziehungsweise Überstunden bezahlt bekommen, entschied das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg.