Fall des Monats: Vom Suchen und Nutzen von Bildern

Schulrechtsfall

Herr Engler schmückt ein Arbeitsblatt mit fremden Cliparts und Fotos und beabsichtigt, es als Fotokopie im Unterricht zu verteilen sowie es auf seiner Homepage zu veröffentlichen.

Englischlehrer Engler bereitet für seine Klasse ein Arbeitsblatt zum Thema Irland vor. Damit es nicht so langweilig aussieht, sucht er über Google passendes Illustrationsmaterial und wird teilweise fündig: Er schmückt das Arbeitsblatt mit dem Clipart (Computergrafik) einer keltischen Harfe aus einer Online-Bildersammlung und mit dem Foto eines Irischen Pubs, das er auf der privaten Homepage des Fotografen findet. Zunächst nutzt Herr Engler das Arbeitsblatt nur im Rahmen des Unterrichts. Später beginnt er aber, Unterrichtsmaterialien auf seiner frei zugänglichen Homepage anderen zur Verfügung zu stellen und möchte auch dieses Arbeitsblatt veröffentlichen. Ist das geschilderte und geplante Vorgehen zulässig?