Fall des Monats: Einsatz von Medien im Unterricht

Schulrechtsfall

Oberstudiendirektor Müller führt im Sprachunterricht Clips von YouTube vor, um den Schülerinnen und Schülern die Sprachen anschaulicher vermitteln zu können. Ist der Einsatz von Medien im Unterricht bedenkenlos möglich?

Oberstudiendirektor Müller unterrichtet Französisch und Spanisch am Albrecht-Dürer-Gymnasium in Donaustein. Um seine Schülerinnen und Schüler mit digitalen Medien vertraut zu machen, setzt Herr Müller im Grund- und Leistungskurs Spanisch Clips von YouTube ein. Er speichert die Kurzfilme auf seinem Rechner und führt sie dann der Klasse vor. In seinem Kollegium berichtet Herr Müller in der Abschlusskonferenz, wie gut sich diese Clips im Unterricht eignen, da sie nach seiner Erfahrung motivierend und authentisch sind und viele Sprechanlässe bieten. Nachdem in der weiteren Diskussion zu den Arbeitsformen im Kollegium Bedenken hinsichtlich der urheberrechtlichen Rechtmäßigkeit der Verwendung der Clips aufkommen, möchte der Rektor des Gymnasiums wissen, ob und in welcher Form mit Medien im Unterricht unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten bedenkenlos gearbeitet werden kann.

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just law Rechtsanwälte

Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit der Kanzlei just law.