Fall des Monats: Kopien, analog und digital - was ist erlaubt?

Schulrechtsfall

Lehrer Fritz Albrecht möchte das schuleigene Intranet für seinen Unterricht nutzen. Doch er fragt sich, ob für die Nutzung von digitalen Arbeitsmaterialien die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für analoge Materialien gelten.

Fritz Albrecht, Klassenlehrer der 10. Klasse des Willy-Brandt-Gymnasiums in Köln, plant, digitale Kommunikationsmittel für einen anschaulichen und modernen Unterricht einzusetzen. Insbesondere für den Deutschunterricht möchte er die vielfältigen Instrumente der digitalen Medien nutzen, um gemeinsame Projekte umzusetzen. Der Lehrer möchte den Schülerinnen und Schülern aber nicht nur fachliches Wissen näher bringen, er legt auch großen Wert auf die Vermittlung von Medienkompetenz. Vorteile sieht er in der mobilen Unabhängigkeit durch den Zugriff auf die Unterrichtsmaterialien vom heimischen Computer aus und der Einsparung von Fotokopien. In seinem Kollegium schlägt er vor, neben der Nutzung des Internets auch ein schuleigenes Intranet als geschützten Bereich einzurichten. Vorab soll die Frage geklärt werden, ob es rechtliche Besonderheiten bei der Bereitstellung von Vervielfältigungen im Intranet gibt.

Autorin

Avatar
Nadja Tholen

Zum Profil