Journalistisch-redaktionelle Angebote

Als journalistisch-redaktionell sind dabei nicht etwa nur Angebote von berufsmäßigen Journalisten einzustufen; maßgeblich ist vielmehr eine Vergleichbarkeit des Angebots durch entsprechende Auswahl-, Bearbeitung- und Veröffentlichungstätigkeit. Die Pflicht zur Nennung eines Verantwortlichen gilt dabei sowohl für den Fall, dass ganz oder teilweise Inhalte wiedergegeben werden, die aus periodischen Druckerzeugnissen stammen, als auch für den Fall, dass sonstige Texte in periodischer Folge redaktionell gestaltet werden oder als Beitrag zur Meinungsbildung bzw. Berichterstattung angesehen werden können.

 

Die Darstellung einer Schule (Historie etc.) wird man demnach im Regelfall ebenso wenig als journalistisch-redaktionelles Angebot einstufen müssen wie - auch periodisch - online zur Verfügung gestellte Elternbriefe mit rein organisatorischen Inhalten und Terminpläne (vgl. Fall 1). Ein journalistisch-redaktionelles Angebot über das in periodischer Folge Texte verbreitet werden, stellt jedoch eine Online-Schulzeitung dar, wenn diese nicht nur aus organisatorischen Mitteilungen, sondern auch aus Berichten und Fotos über schulische Aktivitäten, etwa Unterrichtsprojekte, Schüleraustausch oder Klassenfahrten, besteht (vgl. Fall 1).

 

Mehrere Verantwortliche

Es können auch mehrere Verantwortliche angegeben werden, dann muss jedoch ersichtlich sein, wer von den genannten Personen für welchen Teil des Angebots verantwortlich ist. Jeder Text muss insoweit also dem Verantwortungsbereich eines einzigen Verantwortlichen zuzuordnen sein.

Anschrift

Hinsichtlich der für die Verantwortlichen anzugebenden Anschriften wird man es wiederum als ausreichend erachten können, nicht die Privatanschrift der Verantwortlichen, sondern die Anschrift der Schule anzugeben, über welche die Verantwortlichen im Sinne einer ladungsfähigen Anschrift ebenfalls erreichbar sind.

Folgen der Benennung

Aus der bloßen Benennung eines Verantwortlichen im Rahmen des Impressums kann man noch keine tatsächliche Verantwortlichkeit dieser Person für die entsprechenden Inhalte herleiten. Der im Online-Impressum benannten Person wird zunächst nur die Rolle eines Ansprechpartners zukommen. Ob sie tatsächlich persönlich für Verstöße verantwortlich gemacht werden kann, wird man dagegen nach den allgemeinen Verantwortlichkeitsregelungen beurteilen müssen. Nach diesen kann sich eine Verantwortlichkeit zum Beispiel aus ihrer Rolle als Autor, Redakteur oder Herausgeber ergeben.

Einbindung der Pflichtinformationen

Im Hinblick auf die Einbindung der Pflichtinformationen ist zu beachten, dass diese nach § 6 TDG und § 10 MDStV "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten werden müssen. Siehe hierzu näher die Ausführungen zu den (debug link record:lo_unit:tx_locore_domain_model_unit:104734) bei der Impressumspflicht.

Musterimpressum einer öffentlichen Schule

Das Impressum einer öffentlichen Schule (außerhalb des Saarlandes) könnte etwa wie das folgende Beispiel aussehen. Das Beispiel enthält dabei nur die hinsichtlich der Informationspflichten relevanten Angaben. Natürlich können Sie an dieser Stelle auch zusätzliche Angaben zur Kontaktaufnahme mit dem Webmaster oder entsprechende Hinweise auf die Inhaber von Urheberrechten etc. anbringen.

 

Impressum:

Max-Mustermann-Gymnasium

Schulleitung:

OStDin Helga Pauker, Schulleiterin

StD Herbert Tachert, stellvertretender Schulleiter

Musterstraße 88

88888 Musterstadt

 

Telefon: (0 12 34) 56 78 90 10

[Telefax: (0 12 34) 56 78 90 99] (gesetzlich nicht erforderlich)

 

E-Mail: sekretariat@max-mustermann-gymnasium.de

Schulträger (Diensteanbieter im Sinne des TDG):

Bezeichnung (z.B. Kommune, Landkreis, Bundesland etc.)

vertreten durch: (Bürgermeister, Landrat etc.)

[Musterallee 1-10]

[99999 Mustergroßstadt]

[Telefon: (0 12 35) 67 89 01 23]

[Telefax: (0 12 35) 67 89 01 24]

[E-Mail: sekretariat@landratsamt-musterkreis.de]

 

Verantwortlicher für die Schulzeitung

StD Hans Meier

Max-Mustermann-Gymnasium

Musterstraße 88

88888 Musterstadt

 

Musterimpressum einer öffentlichen Schule im Saarland

Für öffentliche Schulen im Saarland ist das nachfolgende offizielle Muster zu beachten:

Impressum

Diensteanbieter dieses Internetangebots ist das Saarland,

vertreten durch den Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft, Hohenzollernstraße 60, 66117 Saarbrücken, Telefon: 0681/501-7565,

E-Mail: schulhomepage@bildung.saarland.de

 

Bei Beschwerden, Hinweisen und Anregungen wenden Sie sich bitte zunächst an den Ver-antwortlichen für die Website:

[Vor- und Nachname des Schulleiters/der Schulleiterin, Dienstbezeichnung].

 

[optional bei journalistisch-redaktionellen Angeboten:]

Für die Rubrik [Name der Sparte] ist ausschließlich [Vor- und Nachname des Lehrers/der Lehrerin, Dienstbezeichnung] verantwortlich.

[Name der Schule

Straße, Hausnummer der Schule

Postleitzahl, Ort der Schule

Telefon der Schule

Telefax der Schule (fakultativ)

E-Mail-Adresse der Schule]