Wenn ein Lehrer schwänzt ... - Fall des Monats 12/2015

Schulrechtsfall

Wenn ein Lehrer offen zugibt, sich nur krankschreiben zu lassen, weil er nicht an eine gewünschte Schule versetzt wird, fehlt er unentschuldigt. So hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und entfernte den Beamten aus dem Dienst (Az. 3 K 721/15.TR).

Ein Berufsschullehrer ist bereits mehrmals versetzt worden, weil es immer wieder zu Beschwerden seitens der Schüler und Eltern wegen seines Unterrichtsstils gekommen ist. Außerdem fiel er aufgrund einer Krankheit längerfristig aus. Als der Amtsarzt den Lehrer aber wieder für diensttauglich hielt, forderte der Dienstherr ihn auf, wieder an seiner Schule zu unterrichten.

Der Lehrer aber entgegnete dem mit einem Attest seines Hausarztes, der ihn für weitere zweieinhalb Monate krank schrieb. Gleichzeitig erklärte er schriftlich, dass er nicht mehr an der Berufsschule arbeiten werde und ans Gymnasium versetzt werden möchte. Dort könne er auch trotz Krankschreibung seinen Dienst sofort antreten.

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