Unfall im Chemieunterricht - Fall des Monats 03/2015
Verletzt sich ein Schüler bei einem Unfall im Unterricht, kann er Schmerzensgeld nur bei Vorsatz des Unfallverursachers verlangen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Osnabrück hervor (Az. 5 O 596/14).
Im vorliegenden Fall erlitt ein Schüler der sechsten Klasse einer Oberschule Verletzungen im Chemieunterricht. Die Schüler führten Versuche zum Thema "Verbrennungen" durch, indem sie mit Brennspiritus experimentierten. Als die Lehrerin die vermeintlich leeren Schälchen der Schüler wieder mit dem Zündstoff füllen wollte, entzündete sich dieser in ihrer Flasche. Dabei entstand eine Stichflamme, die einen der Schüler verletzte. Er erlitt Verbrennungen Zweiten Grades im Gesicht und am Oberkörper. Daraufhin zog der Junge vor Gericht und verlangte Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro.