Sturz von Bierbank: Dienstunfall - Fall des Monats 03/2014

Schulrechtsfall

Stürzt eine Lehrerin von der Bierbank und verletzt sich dabei, so handelt es sich um einen Dienstunfall, wenn der Festzeltbesuch im Rahmen einer Klassenfahrt stattfindet. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und verpflichtete den Dienstherren zur Anerkennung (Az. 1 K 173/13).

Die Studienrätin nahm als Begleitung an einer Klassenfahrt nach München teil. Auf dem Programm stand auch ein Besuch des Frühlingsfests, der zum Ausklang des Tages gegen 21 Uhr im Bierzelt enden sollte. Zur Live-Musik tanzten Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gemeinsam auf der Bierbank, bis diese letztlich umkippte und die Lehrerin sich beim Sturz am Rücken verletzte. Daraufhin war sie mehrere Wochen krankgeschrieben. Die Schulbehörde Stuttgart aber verweigerte ihr die Anerkennung eines Dienstunfalls. Denn es gehöre schließlich nicht zu ihren Dienstaufgaben, mit den Schülerinnen und Schülern auf der Bierbank im Festzelt zu tanzen. Die Gefahr hat sie mit dem Besteigen der Bank selbst geschaffen und somit soll auch der Unfall eine rein private Angelegenheit der Lehrerin gewesen sein.

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