Streikverbot widerspricht EU-Recht - Fall des Monats 06/2014
Streit um Streik: Das Bundesverwaltungsgericht erkannte zwar, dass das hierzulande grundsätzliche Streikverbot im öffentlichen Dienst nicht mit der EU-Rechtsprechung vereinbar ist, verwehrte aber dennoch Lehrkräften das Recht zu streiken (Az. 2 C 1.13). Das könnte sich aber bald ändern.
Anlass dieser Entscheidung war eine verbeamtete Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die 2009 an einem Warnstreik teilgenommen hatte. Ihr Dienstherr bestrafte sie daher mit einer Geldbuße über 1.500 Euro. Trotz des eigentlich eindeutigen Streikverbots für alle Beamten klagte die Lehrerin mithilfe der Gewerkschaft GEW dagegen. Vor Gericht brachte sie vor, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in zwei Urteilen türkischen Staatsbediensteten ein Streikrecht einräumte.