Sex-Chat? Unterrichtsverbot! Fall des Monats September

Schulrechtsfall

Bereits "verbale sexuelle Kontakte" zu einer Schülerin rechtfertigen das Unterrichtsverbot für den Lehrer. Dieser Ansicht ist das Verwaltungsgericht Aachen und verwehrte deswegen einem Pädagogen den einstweiligen Rechtsschutz (Az. 1 L 251/13).

Ein 40-jähriger Lehrer soll über Facebook monatelang privaten Kontakt zu einer seiner Schülerinnen gehabt haben. Als er die 16-Jährige letztlich darum bat, mit ihm sexuell zu verkehren, fühlte sie sich belästigt und wandte sich an die Schulleitung. Daraufhin verbot die Bezirksregierung Köln mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte und kündigte an, ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen.

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Der "Fall des Monats" wird angeboten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Anwaltshotline.