Schule darf Handy auch übers Wochenende einkassieren - Fall des Monats 06/2017

Schulrechtsfall

Stört ein Schüler massiv den Unterricht, so darf die Lehrkraft ihm das Handy wegnehmen. Wenn sich der Vorfall an einem Freitag ereignet, so ist es auch erlaubt, dass sie das Handy über das Wochenende einbehält. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 3 K 797.15).

Geklagt hatte ein Schüler der neunten Klasse einer Sekundarschule in Berlin. Er störte an einem Freitag im Jahr 2015 den Unterricht so massiv, dass der Lehrer ihm das Handy wegnahm.  Als der Störenfried sein Mobiltelefon am Ende des Tages vom stellvertretenden Schulleiter abholen wollte, weigerte dieser sich und behielt das Handy über das Wochenende ein. Erst am Montag konnte es die Mutter des Schülers im Sekretariat abholen. Das erboste Eltern und Schüler allerdings so, dass sie vor Gericht gingen. Die Schule habe in ungerechtfertigtem Maße in die Erziehung der Eltern eingegriffen und den Schüler in seiner Ehre verletzt und gedemütigt. Schließlich war er plötzlich das ganze Wochenende nicht erreichbar. Mittlerweile besucht der Junge eine andere Schule.

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