Obhutsbeziehung nur im Regelunterricht? Fall des Monats 09/2014

Schulrechtsfall

Es handelt sich nicht erst dann um einen sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener, wenn der Beklagte ein Klassen- oder Fachlehrer einer Schülerin ist, sondern auch dann, wenn der Lehrer etwa nur ihre Arbeitsgruppe leitete. Auch dann sei eine Obhutsbeziehung gegeben, urteilte der Bundesgerichtshof und wies die Revision eines beklagten Lehrers ab.

Ein Realschullehrer leitete einen freiwilligen Schulsanitätsdienst und bot interessierten Schülerinnen und Schülern einen Erste-Hilfe-Kurs an. Mit einer damals 14 Jahre alten Schülerin entwickelte sich ein persönliches Verhältnis, bei dem es auch zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen kam. Daher wurde er vom Landgericht Bochum wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in zwölf Fällen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil ging der Lehrer bis zum Bundesgerichtshof vor. Seiner Ansicht nach war die Schülerin keine Schutzbefohlene, da er ihr keinen Regelunterricht erteilte, sondern nur einen freiwilligen Erste-Hilfe-Kurs.

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