"Nazi-Lied im Unterricht" - Fall des Monats 05/2015

Schulrechtsfall

Eine Musiklehrerin an einem Berliner Gymnasium hatte ihrer Klasse das seit 1945 verbotene Horst-Wessel-Lied vorgeführt und wurde angezeigt.

Das im Unterricht eingesetzte Lied war Ende der 1920er Jahre das Kampflied der SA und später die Parteihymne der NSDAP. Die Pädagogin soll im Rahmen der Unterrichtseinheit Liedblätter mit dem Text ausgeteilt haben und ihre Schülerinnen und Schüler schließlich zum Mitsingen und zum Marschieren aufgefordert haben. Dies erfuhr ein Lokalpolitiker aus Berlin und zeigte die Lehrerin an. Der Fall ging an die Staatsanwaltschaft.

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